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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von solidIT AG schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
2. Angebote
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt.
Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Eine Offerte ist gemäss deren Konditionen gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. solidIT AG bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.
Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm solidIT AG mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat.
3. Termine
solidIT AG verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens der solidIT AG liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
4. Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. solidIT AG liefert die Produkte in der bestellten Ausführung.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware von solidIT AG auf den Käufer über.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist netto ohne Abzug zu bezahlen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist solidIT AG berechtigt, sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen; und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann solidIT AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.
6. Gewährleistung
solidIT AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Sie verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die solidIT AG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
7. Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
8. Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand wird der Sitz von solidIT AG vereinbart.
Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.